Infomail März 2021 - Archivversion

Liebe Sammlerfreunde, werte Kundinnen und Kunden,

In früheren Zeiten hatten viele Aktionäre Ihre Aktien als effektive, gedruckte Papiere zu Hause in Eigenverwahrung. Damit konnte man sogar zur Hauptversammlung gehen, die Aktie war in diesem Fall die Eintrittskarte.

Heute ist das bei effektiven Stücken, sofern es überhaupt noch welche gibt, in den meisten Fällen ziemlich umständlich. Die Firmen wollen i.d.R. wissen wie viele Aktionäre zur HV kommen und vor allem wie viel Stimmrecht vertreten sein wird. Dazu muss man zu einer HV börsennotierter Unternehmen heute eine Eintrittskarte anfordern.

Bei einem Depot geht das über die Bank. Man bekommt die HV-Einladung per Post oder ins Online-Postfach und kann sich eine Eintrittskarte zum Besuch der Hauptversammlung bestellen. Mit dem Verschicken der Eintrittskarte wird der entsprechende Depotbestand bis zum Ende der HV gesperrt, damit keine doppelten Stimmen abgegeben werden können.

Bei einer effektiven Aktie muss diese normal bei einem Notar hinterlegt werden, der den Aktionärsstatus beglaubigt. Dann kann man die Eintrittskarte beantragen. Die Aktie verbleibt vorerst beim Notar, damit sie in der Zwischenzeit bis zur HV nicht verkauft werden kann, sonst könnte ja noch ein weiterer Aktionär mit derselben Aktie zur HV und es würden doppelte Stimmen abgegeben. Und die Dividende gibt es auch nicht auf der HV, die bekommt man (ggf. gegen Gebühren) gegen Vorlage der Dividendenscheine bei der Bank ausbezahlt. Allenfalls gibt es auf der HV "Naturaldividende" in Form von etwas zu Essen und zu Trinken, in den letzten Jahren wird aber daran deutlich gespart.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang die Dividendenscheine des Brauhaus Torgau, die pro Jahr jeweils doppelt waren. Es gab einen Coupon für den Gewinnanteil (Dividende) und einen Coupon mit gleicher Nummer für einen Kasten Bier.

Wenn Sie also eine Hauptversammlung besuchen wollen, kaufen Sie sich am besten die Aktien ins Depot, dann ist der ganze Ablauf deutlich einfacher. Dabei reicht auch schon 1 Stück. Die Aktionärsrechte sind nicht abhängig von der Aktienanzahl, nur das Gewicht der Stimmen in der HV wird dadurch beeinflusst. Wer 1000 Aktien hat kann natürlich mehr bewegen als der 1-er Aktionär.
 

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